Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

 

Haftungsbegrenzung

 

Alle in unserem Angebot bzw. Exposé beinhalteten Angaben zu einer Immobilie (Kauf- oder Mietobjekt: z.B. Beschaffenheit, Daten, Abmessungen, Zustand, Preisangaben usw.) basieren auf der Grundlage von Aussagen oder Angaben des Eigentümers/Verkäufers/Vermieters oder einer bevollmächtigen Vertretung. Als Makler übernehmen für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit keine Haftung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die in unseren Angeboten und Exposés enthaltenen Angaben gründen auf den uns erteilten Informationen.

Wir bemühen uns über Immobilienobjekte und Vertragspartner möglichst vollständige und korrekte Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

Wir stehen Ihnen mit allen verfügbaren Informationen zum jeweiligen Objekt zur Verfügung. Die Besichtigung der angebotenen Immobilien kann, nach Absprache mit unserem Büro, erfolgen.

Die Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers - Bollinger Immobilien - gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Bei Zuwiderhandlung wird eine Schadenersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Käufer- und Verkäufer-provision fällig.

Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend. Das heißt: Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpach-tung von Objekten behalten wir uns vor. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn er Informationen des Maklers weitergegeben hat, also das Geschäft selbst vornimmt. Auch Bevollmächtige haften in diesem Falle persönlich für die anfallende Provision.

Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft an der der Empfänger beteiligt ist zustande kommen, ist der Empfänger ebenso verpflichtet die Provision zu zahlen.

Der Maklervertrag mit Bollinger Immobilien kommt durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Makler Tätigkeit, auch auf Grundlage eines Exposés und der darin beschriebenen Bedingungen, zustande.

Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, ist dies innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen.

 

Mietobjekte (Provision)

 

Sowohl beim gewerblichen als auch beim privaten Mietobjekten ist der geschlossene Mietvertrag die Grundlage des Provisionsanspruches.

Für Mietobjekte gilt grundsätzlich das Bestellerprinzip.

 

Bei Vermietung von privatem Wohnraum beträgt die Gebühr zur Vermittlung 2,38 Monatsmieten (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

 

Bei gewerblichen Vermietungen und Verpachtungen beträgt die Gebühr 3,57 Monatsmieten (inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer), bei Mietvertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren.

 

Im Falle der Einräumung von Optionen (z.B. einem Vormietrecht) wird eine zusätzliche Vermittlungsgebühr von 1,785 Monatsmieten (inkl.der gesetzlichen Mehrwertsteuer), fällig, auch wenn deren Umsetzung noch fraglich ist. Bei längeren Mietvertragslaufzeiten (länger als 5 Jahre) berechnen wir 4,76 Monatsmieten (inkl. der gesetzl. Mehrwert-steuer). Die Monatsmiete bezieht sich immer auf die jeweilige Netto- Kaltmiete.

 

Kaufobjekte (Provision)

 

Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages (z.B. Haus, Grundstück, Eigentumswohnung etc.) erheben wir eine Provision in Höhe von 5,95 % (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) im Bundesland Hessen und eine Provision in Höhe von 7,14 % (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) in Rheinland Pfalz bzw. Bayern vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis. Maßgebend ist der Standort der zum Verkauf stehenden Immobilie. Wir sind berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden und den Provisionssatz im Verhältnis 50/50 (Eigentümer als Aufraggeber/Käufer) aufzuteilen. Die Makler-Courtage ist bei Vertragsabschluss fällig und bei Rechnungsvorlage sofort zahlbar.

 

Gerichtsstand

 

Als Erfüllungsort bzw. Gerichtsstand (soweit gesetzlich zulässig) gilt 35578 Wetzlar/Lahn.